Interne Meldestelle nach HinSchG

Haben Sie etwas Unrechtes beobachtet?

Wir sind hier, um zuzuhören. Unsere interne Meldestelle nimmt Hinweise zu Verstößen gegen Gesetze und unsere Unternehmensgrundsätze entgegen – vertraulich, geschützt und auf Wunsch anonym.

Meldung abgebenAblauf ansehen
Meldekanäle

So erreichen Sie uns.

Wählen Sie den Meldekanal, mit dem Sie sich am wohlsten fühlen. Alle Meldungen werden von einer unabhängigen internen Meldestelle vertraulich bearbeitet.

Per E-Mail

Schnell und dokumentiert. Wir empfehlen, vertrauliche Angaben verschlüsselt zu senden.

hinweisgeber@acs-sachsen.de

Telefonisch

Persönliches Gespräch mit der Meldestelle – auf Wunsch ohne Angabe Ihres Namens.

+49 351 79 99 09 19

Per Post

Vollständig schriftlich. Kennzeichnen Sie den Umschlag mit „vertraulich – Meldestelle".

ACS GmbH
– vertraulich, Meldestelle –
Lindenstraße 12
01896 Ohorn

Anonyme Meldung möglich

Sie können Hinweise auch ohne Angabe Ihrer Identität abgeben. Damit wir ggf. Rückfragen stellen können, empfehlen wir, einen anonymen Rückkanal (z.B. anonyme E-Mail-Adresse) einzurichten.

Ihr Schutz

Vertraulich. Geschützt. Ergebnisoffen.

Vertraulichkeit

Ihre Identität wird streng vertraulich behandelt und nur den für die Bearbeitung zuständigen Personen mitgeteilt.

Schutz vor Repressalien

Das HinSchG schützt Hinweisgebende vor Kündigung, Benachteiligung oder anderen beruflichen Nachteilen.

Anonymität möglich

Sie können Ihre Meldung auch anonym abgeben. Auch diese Hinweise bearbeiten wir mit derselben Sorgfalt.

Sorgfältige Prüfung

Jeder Hinweis wird ergebnisoffen, unabhängig und fachkundig geprüft – ohne Vorverurteilung.

Was können Sie melden?

Geschützter Meldebereich.

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) schützt Meldungen zu einer breiten Palette von Rechtsverstößen im beruflichen Kontext.

Verstöße gegen strafbewehrte Vorschriften

Verstöße gegen bußgeldbewehrte Vorschriften (Leben, Leib, Gesundheit, Arbeitnehmerrechte)

Verstöße gegen EU-Rechtsvorschriften (Geldwäsche, Produktsicherheit, Verkehrssicherheit, Umweltschutz, Datenschutz)

Verstöße gegen Rechte der Beschäftigten und ihrer Interessenvertretungen

Verstöße gegen Vorschriften zur Regulierung des öffentlichen Auftragswesens

Korruption, Bestechung, Vorteilsannahme

Ablauf

So gehen wir mit Ihrer Meldung um.

01
innerhalb von 7 Tagen

Eingangsbestätigung

Sie erhalten eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Meldung – bei anonymen Hinweisen nur, sofern ein Rückkanal eingerichtet wurde.

02
zeitnah

Plausibilitätsprüfung

Wir prüfen Ihre Meldung auf Plausibilität und leiten bei Bedarf weitere interne Untersuchungen ein.

03
laufend

Bearbeitung & Maßnahmen

Bei bestätigtem Verdacht ergreifen wir angemessene Folgemaßnahmen zur Aufklärung und Beseitigung des Missstands.

04
innerhalb von 3 Monaten

Rückmeldung

Wir informieren Sie über den Stand und über geplante oder ergriffene Folgemaßnahmen – im gesetzlichen Rahmen.

Externe Meldestellen

Alternative Wege.

Sie haben das Recht, sich auch direkt an externe Meldestellen des Bundes zu wenden – ohne vorher den internen Weg zu beschreiten.

Bundesamt für Justiz

Zentrale externe Meldestelle des Bundes für Verstöße nach HinSchG.

BaFin

Meldestelle für Verstöße gegen Finanzmarktregulierung.

Bundeskartellamt

Meldestelle für Kartellrechtsverstöße.

Hinweise zur Rechtslage

Diese Meldestelle wird gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) vom 02.06.2023 betrieben. Meldungen werden vertraulich behandelt und personenbezogene Daten entsprechend Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit den §§ 10 ff. HinSchG verarbeitet.

Bewusst falsche oder in schädigender Absicht abgegebene Meldungen können straf- oder zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und sind nicht vom HinSchG geschützt.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

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