So erreichen Sie uns.
Wählen Sie den Meldekanal, mit dem Sie sich am wohlsten fühlen. Alle Meldungen werden von einer unabhängigen internen Meldestelle vertraulich bearbeitet.
Per E-Mail
Schnell und dokumentiert. Wir empfehlen, vertrauliche Angaben verschlüsselt zu senden.
hinweisgeber@acs-sachsen.deTelefonisch
Persönliches Gespräch mit der Meldestelle – auf Wunsch ohne Angabe Ihres Namens.
+49 351 79 99 09 19Per Post
Vollständig schriftlich. Kennzeichnen Sie den Umschlag mit „vertraulich – Meldestelle".
ACS GmbH
– vertraulich, Meldestelle –
Lindenstraße 12
01896 Ohorn
Anonyme Meldung möglich
Sie können Hinweise auch ohne Angabe Ihrer Identität abgeben. Damit wir ggf. Rückfragen stellen können, empfehlen wir, einen anonymen Rückkanal (z.B. anonyme E-Mail-Adresse) einzurichten.
Vertraulich. Geschützt. Ergebnisoffen.
Vertraulichkeit
Ihre Identität wird streng vertraulich behandelt und nur den für die Bearbeitung zuständigen Personen mitgeteilt.
Schutz vor Repressalien
Das HinSchG schützt Hinweisgebende vor Kündigung, Benachteiligung oder anderen beruflichen Nachteilen.
Anonymität möglich
Sie können Ihre Meldung auch anonym abgeben. Auch diese Hinweise bearbeiten wir mit derselben Sorgfalt.
Sorgfältige Prüfung
Jeder Hinweis wird ergebnisoffen, unabhängig und fachkundig geprüft – ohne Vorverurteilung.
Geschützter Meldebereich.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) schützt Meldungen zu einer breiten Palette von Rechtsverstößen im beruflichen Kontext.
Verstöße gegen strafbewehrte Vorschriften
Verstöße gegen bußgeldbewehrte Vorschriften (Leben, Leib, Gesundheit, Arbeitnehmerrechte)
Verstöße gegen EU-Rechtsvorschriften (Geldwäsche, Produktsicherheit, Verkehrssicherheit, Umweltschutz, Datenschutz)
Verstöße gegen Rechte der Beschäftigten und ihrer Interessenvertretungen
Verstöße gegen Vorschriften zur Regulierung des öffentlichen Auftragswesens
Korruption, Bestechung, Vorteilsannahme
So gehen wir mit Ihrer Meldung um.
Eingangsbestätigung
Sie erhalten eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Meldung – bei anonymen Hinweisen nur, sofern ein Rückkanal eingerichtet wurde.
Plausibilitätsprüfung
Wir prüfen Ihre Meldung auf Plausibilität und leiten bei Bedarf weitere interne Untersuchungen ein.
Bearbeitung & Maßnahmen
Bei bestätigtem Verdacht ergreifen wir angemessene Folgemaßnahmen zur Aufklärung und Beseitigung des Missstands.
Rückmeldung
Wir informieren Sie über den Stand und über geplante oder ergriffene Folgemaßnahmen – im gesetzlichen Rahmen.
Alternative Wege.
Sie haben das Recht, sich auch direkt an externe Meldestellen des Bundes zu wenden – ohne vorher den internen Weg zu beschreiten.
Hinweise zur Rechtslage
Diese Meldestelle wird gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) vom 02.06.2023 betrieben. Meldungen werden vertraulich behandelt und personenbezogene Daten entsprechend Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit den §§ 10 ff. HinSchG verarbeitet.
Bewusst falsche oder in schädigender Absicht abgegebene Meldungen können straf- oder zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und sind nicht vom HinSchG geschützt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.